Abnahmen von Kranen durch Sachverständige
Die Prüfungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) gemäß §14
Absatz 4, Anhang 3 "Krane", Punkt 2 - Prüfsachverständige
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Bereits über Telefon lässt sich schnell absprechen, wie wir Ihnen bei der Sachverständigenprüfung weiterhelfen können.